Täter-Opfer-Ausgleich TOA

24. Dezember 2013

Beim Täter-Opfer-Ausgleich handelt es sich um eine Mediationsform in Strafrechtsdingen, wie z.B. bei Körperverletzung, Sachbeschädigung, Beleidigung oder Bedrohung. Haben beide Seiten ihre Bereitschaft zur Mediation erklärt und gesteht der Beschuldigte seine Tat ein, sind die Voraussetzung für einen Täter-Opfer-Ausgleich erfüllt und die Beteiligten können sich an eine Ausgleichsstelle wenden. Anbieter des Ausgleichs sind bei Jugendlichen Tätern Träger der Jugendhilfe, bei Erwachsenen sind es Gerichts- und Bewährungshilfe, der soziale Dienst des Strafvollzuges und freie Träger.

Ablauf beim Täter-Opfer-Ausgleich

Sind die bereits erwähnten Voraussetzungen erfüllt, wenden sich die Beteiligten direkt an die Ausgleichsstelle – Polizeidienststelle oder Staatsanwaltschaft – oder die Polizei regt indirekt den Täter-Opfer-Ausgleich bei der Staatsanwaltschaft an. Daraufhin wird das Verfahren vorläufig eingestellt und die Ausgleichsstelle beauftragt.

  • Ist der Täter-Opfer-Ausgleich erfolgreich, wird das Verfahren eingestellt.
  • Ist der Täter-Opfer-Ausgleich nicht erfolgreich, wird das Verfahren wieder aufgenommen und Anklage erhoben. Wenn bereits Wiedergutmachungsversuche des Beklagten vorausgegangen sind, kann sich das auch im Prozeß strafmildernd auf das Urteil auswirken.

Der Mehrwert des Täter-Opfer-Ausgleich

Normalerweise werden sowohl Täter als auch Opfer juristisch durch Anwälte vertreten. Dies findet im Rahmen eines meist nervenaufreibenden und kostspieligen doppelten Gerichtsverfahrens statt – zuerst werden in der Hauptverhandlung die Strafsachen geklärt und im zweiten Schritt erfolgt im Zivilverfahren die Regelung des Schadens.

Die Alternative Täter-Opfer-Ausgleich bringt demgegenüber Vorteile auf drei Ebenen:

1.    Nutzen für das Opfer durch den Täter-Opfer-Ausgleich

Hier ist die aktive Rolle des Betroffenen entscheidend. Dieser kann mithilfe eines allparteilichen Mediationsteams im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs – anders als bei der Vertretung durch einen Anwalt – selbst reden und  selbst Fragen stellen oder selbst seine Unzufriedenheit äußern. Kurz, der Betroffene kann den Inhalt des Verfahrens selber steuern. Auch außergerichtlich kann das Opfer  auf diesem Wege materielle und oder immaterielle Wiedergutmachung erhalten.

2.    Nutzen für den Täter durch den Täter-Opfer-Ausgleich

Auch beim Beschuldigten ist die aktive Gestaltungsmöglichkeit maßgeblich. Dieser hat beim Täter-Opfer-Ausgleich die Möglichkeit, selbst Verantwortung für die Tat zu übernehmen und er kann auch selber dem Betroffenen eine Wiedergutmachung anbieten. Dies führt wiederum zu einer Strafmilderung. Zudem kann der psychologische Effekt für den Täter nachhaltig sein, wenn dieser die Auswirkungen seiner Tat auf das Leben des Opfers in direktem Austausch erfährt.

3.    Nutzen für die Gesellschaft durch den Täter-Opfer-Ausgleich

Der gesellschaftliche Nutzen des Täter-Opfer-Ausgleichs ist vorrangig darin zu sehen, dass hierbei konstruktiv mit Straftaten umgegangen wird. Nicht die Strafe, sondern die Einbeziehung aller Seiten steht beim Täter-Opfer-Ausgleich als Ziel des Prozesses im Mittelpunkt. Es findet eine aktive Gestaltung von Gerechtigkeit statt.

Zudem ist sicherlich zu befürworten, dass beim Täter-Opfer-Ausgleich schnell und unbürokratisch und damit deutlich kostensparender als im herkömmlichen juristischen Verfahren vorgegangen werden kann.

Links zum Täter-Opfer-Ausgleich

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Bundesarbeitsgemeinschaft Täter-Opfer-Ausgleich

Servicebüro für Täter-Opfer-Ausgleich und Konfliktschlichtung

Täter-Opfer-Ausgleich bei Wikipedia

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